Handwerkerbonus
Information zum Handwerkerbonus
Nachstehend erhalten Sie Informationen zum Handwerkerbonus, der eine Förderung darstellt (keine Steuerbegünstigung). Die genauen Richtlinien dazu sind in Ausarbeitung. Das Gesetz wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl I Nr. 31/2014).
- Gefördert werden Arbeitsleistungen für Maßnahmen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum. Materialkosten sind nicht Gegenstand der Förderung.
- Das Förderausmaß beträgt 20% der förderbaren Kosten (Arbeitsleistung) in Höhe von maximal € 3.000,- (ohne Umsatzsteuer). Somit können pro Förderwerber, Wohneinheit und Jahr maximal € 600,- an Förderung ausbezahlt werden.
- Abwicklungsstelle noch unbekannt, wird derzeit vom Finanzministerium verhandelt
- Beginn: Handwerkerbonus gilt für Maßnahmen ab 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2015
mehr Informationen:
VERBUND-Förderung für Ihr Gasbrennwertgerät
Holen Sie sich 400 Euro VERBUND-Förderung für den Einbau eines Gasbrennwertkessels bzw. eines Gasbrennwertwandgerätes (Kessel oder Therme) bei Inbetriebnahme zwischen 1.1.2014 und 30.11.2015!
http://www.verbund.com/at/de/haushalte/foerderungen/brennwertfoerderung
Brennwert Förderung
bis zu 30% Förderung von der Stadt Wien
Bis zu 30% Förderung für den Umstieg auf Gas-Brennwertgeräte!
Die Stadt Wien fördert den Umstieg auf Gas-Brennwertgeräte mit 30% der Investitionskosten jedoch mitmaximal 3.300,- Euro.
Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen
Der Umstieg auf Gas-Brennwertthermen wird gefördert, wenn
-das Wohnobjekt nicht von der Fernwärme GmbH versorgt werden kann
-das Wohnobjekt 150 m2 Wohnnutzfläche nicht übersteigt
-die Baubewilligung des Hauses mehr als 20 Jahre zurückliegt
-das gegenständliche Förderungsobjekt der Hauptwohnsitz ist
-die Kombination mit einer thermischen Solaranlage nicht möglich ist.
Gefördert wird das Brennwertgerät samt Montage, etwaige Änderungen an den Leitungen (z.B. Herstellen einer Ablaufleitung für das Kondensat) und die Sanierung des Kamins bzw. der Einbau eines kondensfesten Brennwert-Kamins. Aber auch den Austausch von Heizkörpern bzw. Vergrößerung der Heizfläche.
Eigenheime, Zweifamilienhäuser und Kleingartenhäuser
Gas-Brennwertgeräte werden nur in Kombination mit der Errichtung einer thermischen Solaranlage (Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung) gefördert
Weitere Informationen, Anträge und Antragsformulare:
MA50, Gruppe Wohnungsverbesserung Informations- u. Einreichstelle
Muthgasse 62, 1190 Wien
Telefon: (01) 4000 / 74860
Montag bis Freitag 8 bis 13 Uhr
E-Mail:wv@m50.magwien.gv.at